VERTRAGSBEDINGUNGEN ZUR SHIATSU – AUSBILDUNG (Stand: Frühjahr 2021)

 

GSD anerkannte Ausbildung

VERTRAGSBEDINGUNGEN ZUR SHIATSU – AUSBILDUNG (Stand: Frühjahr 2021)

„DAS KLEINGEDRUCKTE“

Unsere Shiatsu-Ausbildung ist anerkannt nach den Richtlinien der GSD (Gesellschaft für Shiatsu in Deutschland) zum/r „Shiatsu-Praktiker*in GSD“. Sie erfolgt in 3 aufeinander aufbauenden Stufen:

Stufe I besteht aus 3 Wochenendkursen. Sie endet mit einer Teilnahmebestätigung und ist Grundlage für die Stufe II. Diese umfasst 13 Wochenenden, endet mit einer Zwischenprüfung und ist Voraussetzung für die Teilnahme an Stufe III. Diese umfasst 14 Wochenenden einschließlich Abschlussprüfung.

Die Inhalte der Ausbildungsunterlagen sind Eigentum des Instituts und dürfen nicht vervielfältigt, weitergegeben oder zu eigenen Unterrichtszwecken verwendet werden. Film- oder Videoaufnahmen sind im Rahmen der Ausbildung nicht erlaubt. Die Ausbildungsteilnehmer*innen verpflichten sich, an allen angebotenen Seminaren vollständig und pünktlich teilzunehmen. Krankheiten müssen den Ausbildungsleiter*innen rechtzeitig mitgeteilt werden. In Stufe II und III darf je 1 WE verpasst werden. Diese können kostenlos später nachgeholt werden. Fehlzeiten, die über je 1 WE hinaus gehen, müssen auf eigene Kosten in Höhe von 100,00 Euro je Wochenende nachgeholt werden.

Folgende Voraussetzungen müssen mit dem Abschluss-Ziel Shiatsu-Praktiker*in“ von den Kursteilnehmer*innen zusätzlich

vor Ende der Stufe II erfüllt werden: 

10 Eigenbehandlungen mit Protokoll (ISOM- Lehrer*innen oder -Praktiker*innen nach Absprache)
2 Shiatsu-Lehrer*inbehandlungen und 2 Stunden Supervision

Anatomie / Physiologie Kompakt - 45 Stunden-  (entfällt für Ärzte, HP, Physios, Krankenschwestern, etc.)
Diese Seminare finden online und mit Präsenz-Unterricht statt.

vor Ende der Stufe III erfüllt werden:

70 - 100 Behandlungen von Probeklient*innen
1 Projekt (Umfang nach Absprache)
1 Hausarbeit; Umfang 2 DIN A 4 Seiten
2 Shiatsu Lehrer*inbehandlungen und 2 Stunden Supervision

Die schriftlichen / online- Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Kursgebühren sind je nach Vertrag zum jeweiligen WE oder 4 Wochen vor Kursbeginn komplett fällig. Bei Nichteinhaltung der möglichen Ratenzahlungsvereinbarung wird der Gesamtbetrag sofort fällig.

Bei Rücktritt bis 2 Monate vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von € 200,00 fällig. Bei späterer Abmeldung kann eine Rückzahlung der Kursgebühr abzüglich € 200,00 Bearbeitungsgebühr nur dann erfolgen, wenn der reservierte Platz durch eine/n andere/n Teilnehmer*in in Anspruch genommen werden kann. Bei Rücktritt ab Beginn der Ausbildung  muss die volle Ausbildungsgebühr beglichen werden. Wir machen an dieser Stelle auf die Möglichkeit einer Seminarrücktrittsversicherung bei der ERGO aufmerksam.

 

Interessent*innen, die ernsthaft körperlich oder psychisch erkrankt sind müssen vor Anmeldung ein Gespräch mit einem/r ISOM Lehrer*in führen.

Jede(r) Teilnehmer*in trägt die volle Selbstverantwortung für ihr/sein Handeln. Die Haftung für Fahrlässigkeit wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen.

Während der Ausbildungswochenenden sind die Teilnehmerinnen über das ISOM unfallversichert. Das ISOM haftet nicht für ein bestimmtes Schulungsergebnis oder konkreten Schulungserfolg.

Interessent*innen weiterer GSD-anerkannten oder anderer Shiatsu-Ausbildungsschulen und- institute setzen sich für den sog. "Quereinstieg" gerne mit uns telefonisch vorab in Verbindung.

Die Institutsleitung behält sich vor, einen Ausbildungsgang zu verschieben oder abzusagen, falls die erforderliche Teilnehmer*innenzahl nicht zustande kommt. Sie darf u.a., um die GSD-Anerkennung der Ausbildung sicherzustellen, notwendige Änderungen im Ausbildungskonzept vornehmen. Hierzu zählt auch die Verlegung und Zusammenlegung einzelner Termine und Wochenenden an den jeweils anderen Standort Wiesbaden oder Bonn.

Das ISOM bietet Gasthörer*innen und externen Teilnehmer*innen die Möglichkeit, am laufenden Unterricht teilzunehmen.

Das ISOM behält sich vor, die Kosten für Lehrerinbehandlungen, Supervisionen und Anatomie den wirtschaftlichen Notwendigkeiten anzupassen und sie ggfs.auch während der Ausbildungszeit zu verändern.

Während der Ausbildung werden von den Teilnehmer*innen (neben der Arbeit mit Probeklient*innen; wir empfehlen ca. 20,00 € - 35,00 €) keine professionellen, bezahlten Shiatsu-Behandlungen oder -Kurse im Zusammenhang mit der Ausbildung durchgeführt. Teilnehmer*innen an der Ausbildung sind vom Institut nicht als Shiatsu-Kursleiter*in oder -Lehrer*in zum Unterrichten berechtigt.

Schweigepflicht: Die Teilnehmer*innen verpflichten sich zur Schweigepflicht hinsichtlich sämtlicher Informationen über Probe-Klient*innen oder Mitlernenden. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Vertrages.

Das Institut behält sich vor, Teilnehmende bei möglichen Vertrags-Verstößen von der Ausbildung auszuschließen.

Die Teilnehmer*innen verpflichten sich, die notwendigen Hygienemaßnahmen generell und speziell in Bezug auf Covid 19 u.ä. Pandemien anzuerkennen und umzusetzen. Wir informieren Sie tagesaktuell.

Mit Unterschrift des Vertrages (Anmeldung über die Internetseite oder schriftlicher Briefform) werden die Vertrags- und Teilnahmebedingungen anerkannt.

Wir weisen darauf hin, dass Sie sich bei der Ausübung von Shiatsu bitte bei der Berufsgenossenschaft BGW anmelden

GSD anerkannte Ausbildung

GSD anerkannte Ausbildung